Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

  1. Allgemeine Informationen
  • Das Gewinnspiel und die Verlosung werden vom Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V, Am See 1, 17440 Lassan vom 11.05.-14.05.2023 (Teilnahmezeitraum) durchgeführt.
  • Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel ggf. bekannt gegeben wird.
  • Ein*e Teilnehmer*in nimmt an der Verlosung teil, indem er/sie/* unserem Instagram Kanal folgt, den Beitrag zur Verlosung mit „Gefällt mir“ markiert und uns in den Kommentaren folgende Frage beantwortet: „In diesem Jahr wird über die Wiederzulassung eines umstrittenen Totalherbizids entschieden. Um welches Pestizid handelt es sich dabei“? Die Teilnahme ist nur einmal möglich.

  1. Teilnahme am Gewinnspiel

  • Die Gewinnspielteilnahme muss spätestens bis zum Ende des letzten Tages des Gewinnspielzeitraums erfolgen.
  • Teilnehmen kann jede natürliche Person, mit Wohnsitz in Deutschland, ausgenommen Mitarbeiter*innen des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft und deren Angehörige.
  • Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
  • Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer*innen unsere Teilnahmebedingungen und nehmen zu diesen Bedingungen an der Verlosung teil.
  • Teilnehmen können nur volljährige natürliche Personen, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

  1. Gewinne

  • Die Gewinne werden uns freundlicherweise von der Fairy-Box UG zur Verfügung gestellt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
  • Der/Die Gewinner*in wird von Mitarbeiter*innen vom Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft in einer nicht-öffentlichen Ziehung ausgelost.
  • Der/die Gewinner*innen wird anschließend innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Teilnahmezeitraums vom Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft über Instagram oder Facebook Messenger benachrichtigt. Teilnehmer*innen, deren Los nicht gewonnen hat, bekommen keine Benachrichtigung.
  • Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft darf den Namen der Gewinner/der Gewinnerinnen öffentlich in seinen Kommunikationskanälen bekannt geben. Es ist auch berechtigt, ihm besonders wichtige oder treffend formulierte Kommentare der Teilnehmer*innen mit und ohne Namensangabe des Verfassers/der Verfasserin zu veröffentlichen.
  • Teilt ein*e Gewinner*in nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, ist der Veranstalter berechtigt, eine*n andere*n Gewinner*in zu wählen; der Gewinnanspruch des zunächst ausgelosten Gewinners/der Gewinnerin verfällt.

  1. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss davon

  • Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, z.B. aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer*innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft zu.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.
  • Ausgeschlossen werden außerdem jegliche Personen, deren Kommentare beleidigende, rassistische, rechtextreme, gewaltverherrlichende oder sexistische Sprache verwenden.
  1. Datenschutz
  • Damit die Durchführung des Gewinnspiels möglich ist, muss das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft personenbezogene Daten der Gewinner/der Gewinnerinnen, wie z. B. Namen und Adresse, kennen. Die von dem/der Gewinner*in eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und zur Zusendung des Gewinns an die Fairy-Box UG weitergeleitet. Nach Zweckerreichung werden die Daten gelöscht. Eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt weder durch das Bündnis für enkeltaugliche Landwirtschaft noch durch die Fairy-Box UG.
  1. Rechtsweg
  • Der Rechtsweg ist in Bezug auf die Gewinnerermittlung ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.